BGR 191 – Einlagen für Sicherheitsschuhe
2007 wurde die berufsgenossenschaftliche Regelung 191 über die Ausstattung mit Fußschutz veröffentlicht. Von den Herstellern der Sicherheitsschuhe werden Baumusterprüfungen durchgeführt, nach denen individuelle Einlagen und Zurichtungen ausgeführt werden müssen.
Die Veränderung von Sicherheitsschuhen unterliegt demnach strengen Regelungen. Für mehr als 25 Sicherheitsschuhhersteller können wir entsprechend der Baumusterprüfungen Einlagenversorgungen anbieten und bei vier Sicherheitsschuhherstellern haben wir die Möglichkeit Änderungen der Laufsohle durchzuführen.
Voraussetzung für die Erfüllung der Baumusterprüfung
- Verwendung von ausschließlich zertifizierten Materialien
- Aufbaumaterialien nur von zugelassenen Herstellern
- Klebstoffe und Vorstriche nur nach Vorschrift
- Beachtung der Herstellervorschriften je Schuhtyp
Abrechnung der Leistungen erfolgt über verschiedene öffentlich rechtliche Träger. Hier sind entsprechende Anträge einzureichen. Wir unterstützen und beraten Sie sowohl als Arbeitgeber bei der Erfüllung Ihrer gesetzlich geregelten Aufgaben, wie auch Sie als Arbeitnehmer mit Fußproblemen.